Verkehrsrecht

Wir regulieren für Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld insbesondere aus Verkehrsunfällen.

Wir vermitteln kompetente Sachverständige zur Schadensfeststellung und erläutern Ihnen in Anlehnung an die BGH-Rechtsprechung, welche Ansprüche bei konkreter oder fiktiver Schadensabrechnung bestehen. Wir zeigen Ihnen u. a. die Rechtsprechung zur Frage der Nutzungsentschädigung und bei Personenschäden zur Frage der Hausfrauenentschädigung auf, ermitteln auf der Grundlage Ihres Schadensfalls die Ihnen zustehenden Ansprüche und setzen die Ansprüche durch.

Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen in verkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren und verkehrsrechtlichen Strafverfahren.

Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gilt es zu überprüfen, ob ein standardisiertes Messverfahren gegeben war, sodass das Gericht auf die Richtigkeit der erhobenen Messdaten vertrauen darf oder ob Anhaltspunkte vorhanden sind, die Zweifel an der Richtigkeit der erfolgten Messung begründen. Geschwindigkeitsmessungen dürfen in Deutschland nur mit geeigneten Messgeräten vorgenommen werden. Geschwindigkeitsmessungen sind mit Verkehrsradaranlagen (z.B. TRAFFIPAX SpeedoPhot, MULTANOVA), mit Lichtschrankenmessgeräten (z.B. ESO ES 3.0), mit Drucksensoren, Messfühlern oder Induktionsschleifen (z.B. TRAFFIPAX TraffiStar, MULTA-NOVA MultaStarC), mit lasergesteuerten Messgeräten (z.B. PoliScan Speed, Riegel FG21) und mit Video-Verkehrsüberwachungsanlagen (z.B. Provida 2000) möglich.

Es gilt in jedem Einzelfall sorgfältig zu überprüfen, ob die Vorgaben der Hersteller für eine ordnungsgemäße Messung erfüllt sind.

Im Strafverfahren ist bereits im vorgelagerten Ermittlungsverfahren durch Akteneinsicht abzuklären, ob und welche Beweismittel der Ermittlungsbehörde für behauptetes Fehlverhalten zur Verfügung stehen, ob weitere Beweise zu erheben sind, ob und mit welcher Argumentation sich die Einstellung des Verfahrens rechtfertigen lässt. Sowohl in Bußgeld- als auch in Strafverfahren sind wir durch Fertigung von Schutzschriften bereits im Vorverfahren bzw. Ermittlungsverfahren darum bemüht, die Angelegenheit außergerichtlich zu bereinigen.

Sofern dies nicht gelingt, verteidigen wir Sie in der Hauptverhandlung vor den zuständigen Gerichten.

Bei Streit über die Frage der Fahreignung oder bei Rechtsproblemen im Zusammenhang mit der Wiedererteilung eines Führerscheins unterstützen wir Sie gegenüber der Verwaltungsbehörde oder im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

Herr Rechtsanwalt Heinrich Enneking ist in diesem Bereich seit 2014 als Fachanwalt tätig.

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